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   FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97   

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https://dejure.org/1999,3193
FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97 (https://dejure.org/1999,3193)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.1999 - 6 K 166/97 (https://dejure.org/1999,3193)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 1999 - 6 K 166/97 (https://dejure.org/1999,3193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verzinsung eines Darlehens und daraus folgend um den Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts, verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum verbleibenden Gewinn für die Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 647
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97
    Aufgrund eines Erlasses sei das von der Außenprüfung herangezogene Urteil des BFH vom 5. Oktober 1994 (BStBl II 1995, S. 549) noch nicht heranzuziehen, ändere aber nichts an der Gesamtbeurteilung.

    Ausgangspunkt für die Angemessenheitsprüfung sind die Jahresgesamtbezüge, die eine Kapitalgesellschaft bei normaler Geschäftslage ihrem Geschäftsführer zu zahlen in der Lage und bereit ist (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549).

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 152/90

    Zur Frage der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97
    Allerdings ist es in der Regel nicht möglich, die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts nach einem bestimmten Prozentsatz des Gewinns der Kapitalgesellschaft vor Abzug von Geschäftsführergehältern zu beurteilen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BStBl II 1992, 690).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 100/02

    Honorarzahlungen als vGA

    Das FG hat sich in seiner Entscheidung dem FG Hamburg angeschlossen (Urteil vom 13. Oktober 2000 II 457/99, EFG 2001, 160; vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 6 K 166/97, EFG 2000, 647) und ist davon ausgegangen, auch bei einer personenbezogenen Kapitalgesellschaft dürfe der erwirtschaftete Ertrag nicht in voller Höhe als Vergütung für eine Geschäftsführer- oder Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters ausgekehrt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Schriftsätze in den Gerichtsakten, die beigezogenen Akten zu den Gerichtsverfahren A 6 K 166/97, 6 A 218/00 MD und - 6 A 317/03 MD -, sowie Verfahrensakten der Schiedsstelle (Az. 2/1996, 32/2000, [Beiakten A und B im anhängigen Verfahren], 28/1999 und 25/2001 [Beiakten A und B zum Verfahren 3 L 175/04), die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01

    Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt;

    Dabei muss der Gesellschaft nicht nur eine angemessene Verzinsung des Stammkapitals, sondern auch des Eigenkapitals einschließlich der stillen Reserven verbleiben (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21.09.1999 VI K 166/97, EFG 2000, 647 ).

    Selbst nach der vom Finanzgericht Niedersachsen vorgenommenen pauschalierenden typisierenden Betrachtungsweise, wonach zumindest 25 % des Geschäftserfolges der Gesellschaft verbleiben müssen (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 21.09.1999 6 K 166/97, EFG 2000, 647 ) wäre hier kein angemessenes Verhältnis des Gehalts zum Gesamtgewinn des Unternehmens gegeben.

  • BFH, 25.11.2002 - I B 2/02

    NZB: fehlerhaftes FG-Urteil

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache will sie vielmehr daraus ableiten, dass mehrere FG bei der Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen auf deren Verhältnis zum Ertrag der Gesellschaft abgestellt hätten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 6 K 166/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 647; FG Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2000 II 457/99, EFG 2001, 160) und dass bei Anlegung dieses Maßstabs im Streitfall die Angemessenheit bejaht werden könne.
  • FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99

    Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von

    Nach dem Urteil des FG Niedersachsen (DStRE 2000, 862) sei es ausreichend, wenn der Gesellschaft von dem erzielten Gewinn 25% verblieben.
  • FG Niedersachsen, 27.02.2001 - 6 K 571/97

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage trotz Überschuldung im fiktiven

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Eintritt des Versorgungsfalles aufgrund einer Invaliditätszusage bei einem gesunden Menschen ohne körperliche Gebrechen regelmäßig sehr gering ist (vgl. schon FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Februar 2000 6 K 567/97, EFG 2000, 647).
  • FG München, 05.06.2008 - 7 K 2486/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheitsprüfung von Geschäftsführergehältern

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. September 1999 - 6 K 166/97 (EFG 2000, 647).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 16 A 1893/00
    Soweit auf die Feststellungen zum Anspruchsverlust wegen der Weigerung des Klägers, zumutbare Arbeit zu leisten, in den Entscheidungsgründen des Urteils zu dem Verfahren 6 K 4006/97 verwiesen wird, die ihrerseits den Widerspruchsbescheid vom 28. Februar 1997 und insbesondere das rechtskräftige Urteil vom 23. September 1997 zu 6 K 166/97 anziehen, bestehen keine Bedenken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 16 A 1894/00
    Soweit auf die Feststellungen zum Anspruchsverlust wegen der Weigerung des Klägers, zumutbare Arbeit zu leisten, im Widerspruchsbescheid vom 28. Februar 1997 und insbesondere im rechtskräftigen Urteil vom 23. September 1997 zu 6 K 166/97 verwiesen wird, bestehen keine Bedenken.
  • FG Berlin, 08.01.2001 - 8 K 8384/97

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.9.1999 - 6 K 166/97 -, das eine Eigenkapitalverzinsung von 15 % für nicht ausreichend halte, hätte die Klägerin allein bei einer 15%-igen Verzinsung des Haftungskapitals die Angemessenheitsgrenze nicht erreicht.
  • FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung -

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